Marion Peter
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
● Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg
● Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Kassel
● Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Januar 2014
● Seit 2014 spezialisiert in den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Familienrechts
● Verleihung der Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in 2017
● Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Familienrecht in 2020 (Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse gemäß § 2 Abs. 2 Fachanwaltsordnung)
Fachanwälte sind gemäß § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) dazu verpflichtet, kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich zu publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilzunehmen.
Die gleiche Verpflichtung besteht nach Erwerb der besonderen theoretischen Kenntisse, wenn der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung noch nicht gestellt wurde, § 4 Abs. 2 FAO.